Leitfaden der Eltern-Lehrer-Zusammenarbeit
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Die Hauptarbeit der Erziehung muss im Elternhaus geleistet werden.
Schule und Elternhaus müssen im Interesse der Kinder gut zusammenarbeiten".     

1.  Eltern und Lehrer sollen sich in den entsprechenden Schulgremien und am Leben der Schulgemeinde beteiligen.

2. Die aktive Teilnahme an Elternabenden, insbesondere auch in konfliktbehafteten Situationen ist  wünschenswert.
Die Fachlehrer sollen Einladungen zu Elternabenden entsprechen und bei Verhinderungen absagen. 

3. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern, mit Klassenlehrer und Fachlehrer ist unabdingbar.
Die vorgegebenen Stufen der Konfliktbewältigung sollen eingehalten werden. Bei Konflikten ist eine Vermittlungstätigkeit auch durch Klassenelternvertreter möglich.

4. Die Schüler sollen während der gesamten Schullaufbahn bis zum Abitur alters- und entwicklungsgemäß begleitet werden. 

5. Lehrersprechstunden bedürfen einer beiderseitigen Vorbereitung.
Eine Anmeldung ist sinnvoll. Die Sprechstunde sollte in einem angemessenen Zeitrahmen ablaufen.

6. Eine frühzeitige wechselseitige Information ist notwendig.
Der Klassenlehrer soll über besonders belastende familiäre Umstände informiert werden. Bei Verhaltensauffälligkeiten erwarten die Eltern ebenfalls eine frühzeitige Information. Diese darf nicht erst durch Kopfnoten oder im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen erfolgen.

7. Kinder sollen zu Fairness gegenüber Lehrern und Mitschülern erzogen werden.
Im Umgang mit Mitschülern und Lehrern sollen die Kinder zu Fairness erzogen werden und die Frage thematisieren: "Wie gehen wir miteinander um?".
Die Lehrer sollen bei Auffälligkeiten z. B. auf dem Schulhof nicht wegsehen, auch hier wirken die Lehrer durch ihre Persönlichkeit.

8. In schwierigen Fällen soll man sich der Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst öffnen
Der schulpsychologische Dienst ist für alle Mitglieder der Schulgemeinde da.
Gegebenenfalls kann auch professionelle Hilfe auch von außen gesucht und angenommen werden.